Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 18:00 Uhr
Samstag: geschlossen
Sonn- und Feiertags: geschlossen

KOSTEN

Gesetzliche Krankenversicherung

Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen besteht bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung eine Leistungspflicht der Krankenkasse. Innerhalb der sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde wird in bis zu drei Gesprächen mit je 50 Minuten (oder in 6 Gesprächen mit je 25 Minuten) geklärt, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und ob der/die Patient/in eine Richtlinienpsychotherapie benötigt oder ob ihm/ihr anderweitige Unterstützungs- und Beratungsangebote helfen können, bzw. ob ein Behandlungsbedarf besteht. Sie müssen zu ihrem vereinbarten Erstgespräch lediglich ihre Gesundheitskarte mitbringen.

Honorar bei privater Krankenversicherung oder Beihilfe

Unser Honorar orientiert sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie bei Vorliegen einer begründeten Diagnose von privaten Krankenversicherungen und von der Beihilfe erstattet. Die Erstattung der Kosten für die Behandlung ist jedoch immer von den Vertragsbedingungen abhängig, die Sie mit ihrer Versicherung abgeschlossen haben, deswegen sollten Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe erkundigen, ob die Kosten für Psychotherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin übernommen werden.

Selbstzahler

Für Selbstzahler orientiert sich das Honorar nach der GOP, kann jedoch im Einzelfall individuell festgelegt werden.

Paartherapie, psychotherapeutische Beratung und (Eltern-) Coaching

Beratung und Coaching können nicht über Krankenversicherungen abgerechnet werden, da sie keine Heilbehandlung darstellen. Leider können auch Paarberatung und -therapie nicht über Krankenkassen abgerechnet werden. Wenn sich jedoch im Verlauf einer Beratung oder eines Coachings ein psychotherapeutischer Behandlungsbedarf zeigt, werde ich dies mit Ihnen besprechen und Sie bei Bedarf bei den weiteren notwendigen Schritten unterstützen.